Braunvieh-Info: Entscheid des BLW, Auszahlung Erhaltungsbeiträge
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat entschieden, dass für Tiere, deren Eltern oder Grosseltern der Rasse Grauvieh (AL) angehören, keine Beiträge zur Erhaltung von Schweizer Rassen ausgerichtet werden können.
Dieser Entscheid basiert auf den Anforderungen der Tierzuchtverordnung, welche vorsehen, dass die Eltern- und Grosselterntiere dieselbe Rasse wie das beitragsberechtigte Tier aufweisen müssen.
Wir bedauern, dass für Tiere mit AL-Vorfahren, obwohl sie einen Blutanteil von mindestens 87.5% Rätisches Grauvieh aufweisen, keine Beiträge für die Referenzperiode vom 01.06.2023 bis 31.05.2024 ausbezahlt werden können.
Braunvieh Schweiz wird sich bemühen, die betroffenen Ahnen dieser Tiere zusammen mit dem Verein Rätisches Grauvieh
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Rätisches Grauvieh ohne Spermasexing
Wir, der Verein «Rätisches Grauvieh Schweiz», stehen für eine vielfältige und ursprüngliche Erhaltungszucht ohne Spermasexing.
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Neue Webseite
Voller Freude präsentieren wir Dir unsere neue Webseite und wünschen Dir viel Spass beim Durchstöbern.
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Grauvieh Züchtertag
Am 31. Oktober 2021 findet der gemeinsame Züchtertag der drei Vereine (Rätisches Grauvieh Schweiz (Rätisches Grauvieh), Schweizer Grauviehzuchtverein (Tiroler Grauvieh), Rassenklub Grauvieh Schweiz (Tiroler-Grauvieh) statt.
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Neues Logo
Auf der neuen Webseite kommt unser ebenfalls neues Logo voll zur Geltung. Es wird noch überall angepasst, dies ist die Aufgabe unseres Vorstandes.
Projekt vom Bundesamt Für Landwirtschaft (BLW)
Wir konnten zusammen mit dem Verein ProSpecieRara ein eindrückliches Projekt planen. Das es uns ermöglicht die Rasse Rätisches Grauvieh zu schützen und den Gen-Pool möglichst breit zu halten.
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